| - Pflicht der Betreiber von Öl- und Bohrschlammgruben, der Rechtsnachfolger sowie heutiger Inhaber zur Übernahme der Sanierungskosten, Rechtsgrundlagen, Ausgleichsansprüche der Sanierungspflichtigen untereinander, Notwendigkeit einer Einrichtung zur Beratung von Grundstückseigentümern, möglicher Entzug von Aufsuchungserlaubnissen wegen Unzuverlässigkeit der handelnden Personen gem. § 11 Nr. 6 BBergG aufgrund nicht bereinigter Altlasten - | |