| - Festlegung prozentualer Anteile für Dauerwohnungen im Wohnungsentwicklungskonzept Sylt 2025 zur Vermeidung vermehrter Nutzungen als Zweit- oder Ferienwohnung, Variation des Prozentsatzes je nach Gebietsprägung, Schutz als Dauerwohnraum erst ab einer bestimmten Wohnungsgröße, Rechtslage - | |