| - Prüfung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) durch die Polizei bei der Sachbearbeitung, Vorschläge der Polizei an die Staatsanwaltschaft, Berücksichtigung bei der Aus- und Weiterbildung von Polizisten und Staatsanwälten, Qualifikation der für den TOA zuständigen Mitarbeiter, Sicherung der Ergebnisqualität des TOA - | |