| - Inanspruchnahme des Kontenabrufverfahrens nach § 93b Abgabenordnung seit 2007, zugangsberechtigte Finanzbeamte, möglicher Abruf ohne dienstlichen Anlass, Gegenmaßnahmen; Abruf von nach § 30 Abgabenordnung geschützten Daten nach der Steuerdatenabrufverordnung ohne dienstlichen Anlass durch Brandenburg, geplante Wechsel zu einem eigenen Prüfverfahren in SH - | |