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  Unterlassene Untersuchungen von Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln entgegen § 56 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV)
Kleine Anfrage Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort Minister/in für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 10.03.2017 Drucksache 18/5256
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Vogelgrippe 
 Unterlassene Untersuchungen von Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln entgegen § 56 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV) 
 - Untersuchung verendeter und lebender Wasser- und anderer Wildvögel im Kreis Plön, Bedeutung der Geflügelpest-Verordnung - 
 
 
Kleine Anfrage Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort MELUR 10.03.2017 Drucksache 18/5256
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 16.04.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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