| - Vorverlegung der Einberufungstermine zum Wehrdienst um 1 Monat, keine Wartezeitverlängerung zwischen Wehrdienstbeendigung und Aufnahme einer Berufsausbildung; Abiturientenprüfungen, Klausuren, Abiturvorverlegung, Prüfungsdruck; Kammerprüfungen für Auszubildende; Urlaubsverzicht bei Aufnahme eines Studiums, Sicherstellung des Studienbeginns für ehemalige Wehrpflichtige - | |