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  Kommunaler Finanzausgleich 
 Ermittlung der Steuerkraftmesszahl bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs 
 - Finanzbedarf der Kommunen, mögliche Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die einzelnen Kommunen bei unterschiedlichen Berechnungen der Steuerkraftmesszahl und zwar bei einer Multiplikation mit 85, 90, 95 und 100 Prozent unter Berücksichtigung des für die jeweilige Kommunalgruppe bestehenden, gewogenen durchschnittlichen Hebesatzes statt der im Regierungsentwurf vorgesehenen 92 Prozent des durchschnittlichen Hebesatzes, geplanter Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Ermöglichung einer sachgerechten Haushaltsplanung - 
 Weitere Themen:
  • Finanzausgleichsgesetz
  •  
     
     
    Kleine Anfrage Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort IM 28.04.2014 Drucksache 18/1797 (43 S)
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 20.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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