| - Nutzung und Bezahlung von sowie Sammlung von Erkenntnissen über als Journalisten tätige Personen durch den Verfassungsschutz seit 2004; Nichtbeantwortung der Fragen wegen der besonderen Geheimhaltungsbedürftigkeit entsprechender Informationen, ersatzweise Berichterstattung im Parlamentarischen Kontrollgremium sowie Einsicht in nur VS-vertrauliche Informationen bei der Geheimschutzstelle des Landtages - | |