| - Anordnung "gefährlicher Orte" gem. § 181 Abs 1 LVwG durch die Polizei, Anlässe, Bekanntmachung, Einrichtung von Personen-Kontrollstellen, Schulung von Polizeibeamten aus anderen Bundesländern zur Rechtslage; Nutzung von Funkzellenabfragen und IMSI-Catchern - | |