| - Ausschluß bestimmter Personengruppen, insbesondere Abgeordneter, von der Zulassung als Rundfunkveranstalter, möglicher Zwang zur Aufgabe bestehender Beteiligungen; Zulässigkeit der Bindung von Rundfunkveranstaltern an bestimmte Produktionsunternehmen in Lizenzverträgen - | |