| - Folgen der Aufhebung von § 27 des Finanzausgleichsgesetzes für die Kommunen, Beteiligung an Sozialleistungen, Höhe der jährichen Aufwendungen, finanzielle Entlastung der einzelnen Kreise, durch die Kreisumlage zu finanzierendes Ausgabevolumen, Alternativen für die Gewährleisung des notwendigen Finanzvolumen für die Kreishaushalte - | |