| - Ergänzung des Antrags Drucksache 19/1105; Weiterentwicklung des "Aktionsplans häusliche Gewalt" zu einem "Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", Aufbau einer Koordinierungs- und Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, barrierefreier Zugang zur Frauenhilfeinfrastruktur sowie zu relevanten Informationen für Menschen in Einrichtungen für Behinderte, Bestandserhebung und Bedarfsanalyse der Beratungs- und Hilfestruktur, Überprüfung der Finanzierung der Gewaltprävention, Bekämpfung struktureller Gewalt durch Förderung des Landesverbandes der Frauenberatung und ihres Projektes SCHIFF, Einsatz auf Bundesebene für geschlechtssensible Asylverfahren, rechtliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungsgrund, Feststellung besonderer Härten und der Unzumutbarkeit der Ehe gemäß Aufenthaltsrecht durch eine
Frauenfacheinrichtung, Rücknahme des Vorbehalts des Bundes gegen Art 59 der Instanbul-Konvention; jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Konvention in SH - | |