| - Unterrichtsbesuche der Schulaufsicht oder ihrer Beauftragten bei Ersatzschul-Lehrkräften mit befristeter Unterrichtsgenehmigung, Voraussetzungen, Information der Lehrkräfte über das Ergebnis, Möglichkeiten zur Rückkopplung oder Stellungnahme, Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes der Schule - | |