| - Begrenzung auf 5 Unterrichtstage pro Woche bis zur Klassenstufe 10, Bildung von getrennten beruflichen Schulen in den kreisfreien Städten, Nachmittagsunterricht in der Oberstufe und in der Berufsschule, schulische Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachoberschule bzw. die Aufnahme an der Fachschule, Freistellung des Besuchs der Berufsschule bei bestimmten Umschulungen, Zuschüsse für Schulen der dänischen Minderheit, Entscheidung durch die Stimme des Schulleiters bei Stimmengleichheit in der Schulkonferenz (Zur Drucksache 12/546) - | |