| - Änd und Einfügung mehrerer §§ der Gemeinde- und der Kreisordnung und des Landeswassergesetzes, Änd § 23 Straßen- und Wegegesetz; Beteiligung der Kreise und Gemeinden bei der Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne, Auslegung, Verzeichnis der Eingriffe in Natur und Landschaft, erweiterter Gemeingebrauch der Natur, Sondernutzungen von Straßen und Stränden - | |