| - Vom Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen in SH erfasste Unternehmen und Einrichtungen, nicht vom Finanzministerium abgefragte Angaben, fehlende Informationen zu Voraussetzungen für Leistungen anlässlich der Beendigung einer Tätigkeit, mögliche Gegenmaßnahmen der LRg bei fehlender oder unvollständiger Offenlegung, Bemühungen um Veröffentlichung bei Minderheitsbeteiligungen des Landes - | |