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Vergütungsoffenlegungsgesetz | |
| Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein | |
| - Termin und Form der Veröffentlichung der Angaben durch das FM, unter das VergütungsOG fallende Unternehmen mit Landesbeteiligung und Empfänger von Zuwendungen, nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallende Institutionen - | |
| | Kleine Anfrage Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort FM 06.05.2016 Drucksache
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