| - Angebliche Erarbeitung eines von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurfes bzw. seiner Grundlagen von der Landesregierung, Vereinbarkeit mit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Fraktionen und dem Grundsatz der Trennung von Legislative und Exekutive, Bereitschaft der LRg zur Unterstützung des Landtages bei der Beratung von Gesetzentwürfen - | |