| - Einhaltung einer Bearbeitungsfrist von 28 Tagen durch das Finanzverwaltungsamt, geplante Beschleunigung, Personalverstärkung, Zahlung von Mehrarbeitsvergütung bei freiwilliger Mehrarbeit; Übernahme von Mahngebühren für von Überschreitungen der Bearbeitungsfrist betroffene Beamte - | |