| - Änd des Ges idFdB v 18.09.1972, Aufhebung der Unterscheidung zwischen einfachen und in das Denkmalbuch einzutragenden Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung, Eintragung aller Kulturdenkmale in eine Denkmalliste, Genehmigung von Veränderungen von Kulturdenkmalen durch die Denkmalschutzbehörden - | |