| Sachstand der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter bei der Europawahl (Urteil vom 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19); Anwendung der für Bundestagswahlen geltenden Entscheidung bei der Europawahl, Information des betroffenen Personenkreises sowie der Kreis- und Gemeindewahlleiter, geplante Änderung von Bundesrecht; Unterstützung beeinträchtigter Menschen bei der Stimmabgabe, Barrierefreiheit von Wahllokalen | |