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LIS-SH Informationsdienst
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| Geltungsbereich
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Informationsangebot
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| EU |
Gesetzgebung der Europäischen Union |
| Bund |
Gesetzgebung des Bundes (ab 1976 bzw. 8. Wahlperiode insbesondere im Informationssystem DIP) |
| Länder |
Gesetzgebung der Länder (Parlamentsspiegelsuche ab 1980, mit Links zu den Landtagsdokumentationen) |
| Geltungsbereich
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Informationsangebot
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| EU |
Geltendes Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (teilweise in konsolidierter Fassung) |
| Bund und Länder |
Bundes- und Landesrecht (in Auswahl über das Justizportal NRW) |
| Bund |
Bundesrecht (mit Link zu Verwaltungsvorschriften) |
| Baden-Württemberg |
Landesrecht Baden-Württemberg (mit Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung BW, Bundes- und EU-Recht) |
| Bayern |
Landesrecht Bayern (in Auswahl, mit Februar 2008 geltenden Verwaltungsvorschriften sowie Gesetz- und Amtsblättern ab 2009/2010) |
| Berlin |
Landesrecht Berlin |
| Brandenburg |
Landesrecht Brandenburg (mit Verwaltungsvorschriften und Verkündungsblättern) |
| Bremen |
Landesrecht Bremen (mit Verwaltungsvorschriften und Bremischem Ortsrecht) |
| Hamburg |
Landesrecht Hamburg |
| Hessen |
Landesrecht Hessen (mit Rechtsprechung und Verkündungsblättern) |
| Mecklenburg-Vorpommern |
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern (mit Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften) |
| Niedersachsen |
Landesrecht Niedersachsen (mit Verwaltungsvorschriften) |
| Nordrhein-Westfalen |
Landesrecht Nordrhein-Westfalen (mit Verkündungsblättern) |
| Rheinland-Pfalz |
Landesrecht Rheinland-Pfalz (mit Verwaltungsvorschriften) |
| Saarland |
Landesrecht Saarland |
| Sachsen |
Landesrecht Sachsen (mit Verwaltungsvorschriften) |
| Sachsen-Anhalt |
Landesrecht Sachsen-Anhalt (mit Verwaltungsvorschriften) |
| Schleswig-Holstein |
Landesrecht Schleswig-Holstein (mit Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften) |
| Thüringen |
Landesrecht Thüringen (mit Verwaltungsvorschriften) |
| Geltungsbereich
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Informationsangebot
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| EU |
Amtsblatt L der Europäischen Union / Europäischen Gemeinschaften (Verordnungen und Richtlinien vor allem ab 1998, mit Amtsblatt C) |
| Bund |
Bundesgesetzblatt I (Bundesgesetze und -verordnungen ab 1980) |
| Bund |
Bundesgesetzblatt I und II komplett, Bundesanzeiger ab 2002 (nur Ansichtsversion) |
| Länder |
Verkündungsblätter der Länder (Landesgesetze und -Verordnungen ab 1980/1994) |
| Saarland |
Amtsblatt (digitale amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ab 03.12.2009 mit Link zum Bestand seit 1946) |
| Geltungsbereich
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Informationsangebot
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| International |
Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag |
| EU |
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) |
| EU Menschenrecht |
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) |
| Bund und Länder |
Rechtsprechung von Bund und Ländern (Justizportal mit Gerichtssuche) |
| Sozialgerichte |
Sozialgerichtsbarkeit Deutschlands |
| Verwaltungsgerichte |
Verwaltungsgerichtsbarkeit Deutschlands |
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Im Folgenden wird ein grundsätzlicher Überblick über die Informationsangebote zu Gesetzgebung und Rechtsvorschriften gegeben. Hierbei wird vor allem auf die Besonderheiten des Gesetzgebungsprozesses und allgemeine Probleme bei der Suche in den unterschiedlichen Informationsangeboten eingegangen.
Landes- und Bundesrecht
Für die Anwendung von Rechtsnormen – eine typische Aufgabe der Exekutive – wird vor allem ein einfacher Zugang zum Text von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften benötigt. Landes- und Bundesrechtsdatenbanken erzeugen daher auf der Grundlage der amtlichen Verkündungsblätter den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Stand einer Rechtsvorschrift als konsolidierte Fassung.
Hierzu werden in den Text alle bis zum jeweiligen Stichtag in Kraft getretenen
Änderungen eingearbeitet. Da oftmals nur einzelne Paragraphen benötigt werden, sind sowohl die Rechtsnorm als Ganzes als auch einzelne Paragraphen in ihren unterschiedlichen Fassungen recherchierbar.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung bietet ihre Landesrechtsdatenbank sowohl kostenfrei im Internet als auch über die kostenpflichtige Suche bei JURIS an. Durch den sog. Bürgerservice, den es für das Recht des Bundes und vieler Länder gibt, können Rechtsvorschriften aber auch über Suchmaschinen gefunden werden. Wenn z.B. die Suche bei Google auf wenige Titelstichworte beschränkt wird, ist das Ranking des Bürgerservice ausgesprochen gut. Da es sich bei den so gefundenen Rechtstexten auch um bereits veraltete Fassungen handeln kann, eignet sich dieser Weg nicht für eine zuverlässige Rechtsauskunft.
Amtliche Rechtsquellen
Die Datenbanken zum Landes- und Bundesrecht erheben in der Regel nicht den Anspruch, die amtliche Fassung einer Rechtsvorschrift zu liefern. Durch ihre Beschränkung auf konsolidierte Fassungen lösen sie den Kontext des jeweiligen Gesetzes mit seinen einzelnen Gesetzesänderungen und In-Kraft-Treten-Regelungen auf. Trotz des Komforts der Datenbanken zu Landes- und Bundesrecht bleibt daher der amtliche Text der Verkündung als verlässliche Rechtsquelle unverzichtbar. Bis 2009 handelte es sich hierbei ausschließlich um gedruckte Verkündungsblätter. Während in Bayern 2007 für eine Rechtsbereinigung von Verwaltungsvorschriften eine digitale Fassung für amtlich erklärt wurde, wurde vom Saarland Ende 2009 erstmals eine regelmäßigen amtlichen Gesetzesverkündung in digitaler Form eingeführt. Die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes entnimmt man in der schleswig-holsteinischen Landesrechtsdatenbank sog. Änderungsdaten, die dem jeweiligen Text vorangestellt werden. Für jeden Paragraphen kann damit nachvollzogen werden, wann und wie er durch welche Rechtsvorschrift geändert und wo dies publiziert wurde. Diese Änderungsdaten beziehen sich jedoch nur auf den aktuelleren Teil der Gesetzeshistorie. Änderungen vor der jeweils letzten konsolidierten Gesetzesfassung sind im Internet nicht verfügbar.
Um eine Gesetzeshistorie oder die zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Fassung
zuverlässig rekonstruieren zu können, muss man den jeweiligen Verkündungen
entnehmen, auf welche vorangegangene Fassung sie sich beziehen. Dieses vermeintlich einfache Verfahren wird bei häufig geänderten Rechtsvorschriften leicht zum mühsamen Prozess, der bisweilen auch abrupt endet, wenn eine Zitierung redaktionelle Fehler enthält oder bei einer pauschalen Änderung von Ressortbezeichnungen die betroffenen Rechtsvorschriften im Einzelnen nicht mehr erwähnt werden.
Parlamentsinformationssysteme und Gesetzgebung
Für die Arbeit eines Parlaments als Gesetzgeber, aber auch für die Interpretation von gesetzlichen Vorschriften durch alle anderen Anwender, ist oft unverzichtbar, den Kontext des Gesetzgebungsprozesses nachvollziehen zu können. Parlamentsinformationssysteme
bieten diesen Überblick, indem sie den Weg vom Gesetzentwurf über die parlamentarische Beratung bis zur Verkündung des beschlossenen Gesetzes darstellen. Die inhaltliche Erschließung dieses parlamentarischen Beratungsvorgangs erfolgt auf der Grundlage des parlamentsübergreifenden Regelwerks DIP durch den Thesaurus für Parlamentsmaterialien (PARTHES), durch eine gemeinsame Systematik und durch Abstracts.
Im sog. Stand der Gesetzgebung (GESTA) ist die Gesetzgebung des Bundes für die Zeit von 1976–2005 mit einer speziell auf Gesetzesbelange ausgerichteten Erschließung im Internet dokumentiert. Ein ähnliches Prinzip verfolgt die Gesetzesdatenbank des Hessischen Landtags, die nicht wie die Parlamentsinformationssysteme primär den Gesetzentwurf, sondern die verkündeten Gesetzesänderungen
nachweist.
Seit 2008 bietet auch die länderübergreifende Datenbank Parlamentsspiegel
Informationen zur Gesetzgebung aller Länder in Form einer speziellen Gesetzgebungssuche
an, die durch eine einfache Rechtssystematik ergänzt wird. Während das Dokumentenarchiv des Parlamentsspiegels die Gesetzblätter des Bundes und der Länder seit den 1980er Jahren vollständig bereitstellt, findet man die Verkündung von Gesetzen über die Gesetzgebungssuche nur insoweit, wie sie bei den anliefernden Landesparlamenten erschlossen wurden.
Die dokumentbezogenen Metadaten der Parlamente verlinken vielfach zum Text der öffentlichen Parlamentsdokumente und Verkündungsblätter. Der Schleswig-Holsteinische Landtag verlinkt von den Metadaten seines Landtagsinformationssystems LIS-SH auf digitale Dokumente der eigenen Landtags-INFOthek und des Parlamentsspiegels. Dies ermöglicht den digitalen Zugang zu allen seit 1983 herausgegebenen Drucksachen, Plenarprotokollen und Gesetz- und Verordnungsblättern sowie zu den neueren Ausschussunterlagen.
Vom Gesetz zur Begründung
Regelmäßig werden als Hilfe für die Rechtsauslegung nicht nur der aktuelle Gesetzestext,
sondern darüber hinaus Begründungen oder Diskussionen zu einzelnen Formulierungen benötigt. Hierbei greift man vor allem auf die amtliche Begründung eines Gesetzentwurfs oder ergänzend auch auf die Plenar- und Ausschussberatungen zurück. Wo man fündig wird, hängt vor allem davon ab, wann und von wem die fragliche Änderung eingebracht und erörtert wurde.
Während Regierungsentwürfe ausführliche Gesetzesbegründungen liefern, fehlen diese bei Entwürfen von Fraktionen meistens, was auf die begrenzten Ressourcen besonders der Oppositionsfraktionen zurückzuführen sein dürfte. Sitzungsprotokolle können eine wahre Fundgrube für Gesetzesauslegungen sein, wenn die politische Auseinandersetzung um einzelne Paragrafen in den Parlamentsgremien
geführt und protokolliert wurde. Viele Gesetze werden meist nicht in der Form verabschiedet, wie sie als Gesetzentwürfe eingebracht wurden. Leider werden in den Ausschussberichten, die den abschließenden Lesungen zugrunde liegen, nur selten die Gründe für diese Änderungen dargestellt. Sind Gesetzesvorhaben unstrittig oder wurde die Formulierungsarbeit vor allem von Regierungsfraktionen außerhalb der parlamentarischen Gremien geführt, wird man in den Parlamentsdokumenten ebenfalls vergeblich nach Begründungen suchen.
Literaturhinweis
Weiterführende Informationen bietet der Artikel “Recht im Internet – Kostenfreie Informationsangebote zur Gesetzgebung des Bundes und der Länder” (Bibliotheksdienst 44. Jg. (2010), H. 1, S. 35-45).
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