| - Veröffentlichung von Anträgen, Information des Landtags, Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle zu befürchtender erheblicher Umweltauswirkungen, Kriterien für eine Genehmigungsfähigkeit von Anträgen, Umsetzung der Rechtsauffassung der LRg durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie - | |