| - Umsetzung der Umstellung vom Beruf des Rettungsassistenten auf den des Notfallsanitäters, Berücksichtigung der außerhalb der Rettungsdienste tätigen Rettungsassistenten, Berufserfahrung der derzeitigen Rettungsassistenten, Ergänzungsausbildung zum Notfallsanitäter, bis 2020 vorzunehmende Ergänzungsprüfungen gem. § 32 NotSanG, Regelausbildung der Notfallsanitäter, Rahmenlehrplan, Ausbildungsplätze, Personalmehrbedarf und Bekämpfung des Nachwuchsmangels, künftige Regelungen zur Personalausstattung von Rettungsfahrzeugen - | |