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18. Wahlperiode
 
ID 01802109
K
ommunalvertretung
Übergangsregeln für kommunale Ausschüsse
- Weiterbestehen kommunaler Ausschüsse, insbesondere des Hauptausschusses, nach Ende der Wahlzeit bis zum Zusammentritt der neuen Ausschüsse, Rechtslage, Kompetenzen des Hauptausschusses in der Übergangszeit -
Kleine Anfrage Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort IM 04.07.2014 Drucksache
18/2109
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 17.05.2024
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des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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