| - Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes an Rechtsprechung des EuGH und die Aufnahme des Informationszugangs in die Landesverfassung, Einbeziehung des Landtags und des Landesrechnungshofs sowie der Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren, Entwicklung SH's zu einem "Vorbild für aktive Informationsfreiheit" - | |