| - Umsetzung der Erfassung des Antibiotikaeinsatzes gemäß § 59 Arzneimittelgesetz, zuständige Stellen, Auswahl der mitteilungspflichtigen Betriebe, Wertung von keine Daten übermittelnden Betrieben als antibiotikafrei, Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Bundesländern; Mengen der in SH eingesetzten Antibiotika, Entwicklung der Antibiotikakonzentration in Grund- und Trinkwasser; Nichtbeantwortung von Teilfragen wegen fehlender Daten - | |