| - Zulässigkeit einer geschlossenen Unterbringung gegen den Willen Betroffener nur wegen Selbstgefährdung des Betroffenen, Verbindlichkeit von psychiatrischen Patientenverfügungen, Änderung des PsychKG; Nichtbeantwortung von Teilfragen wegen fehlenden Bezugs auf "bestimmte Tatsachen" - | |