| - Fälle von nur eingeschränkt durchgeführtem oder ausgefallenem Aufschluss in den einzelnen JVA's, Kompensationen, Ausfallquoten in den Hafthäusern der JVA Lübeck; eingeschränkte oder ausgefallene Besuchsmöglichkeiten, Freistunden, Sportangebote oder Freizeitmaßnahmen; eingeschränkte oder ausgefallene Angebote in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Arbeitstraining und -therapie sowie berufsorientierte Grundbildung; Auswirkungen des Beschlusses des Landgerichts Lübeck vom 25.01.2017 über die Einhaltung der Aufschlusszeiten - | |