| - Zahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wegen nicht ausreichender Betäubung, Ahndung, Überwachung der Schlachtbetriebe; Verzicht der LRg auf Aktivitäten zur Reduzierung des betäubungslosen Schlachtens aus religiösen Gründen wegen fehlenden Bedarfs - | |