| - Anwendbarkeit des Schulgesetzes auf Pflegeschulen, Übernahme der Zuständigkeit für die Ausbildung nicht-akademischer Pflegeberufe durch das SHIBB, beim Landesamt für soziale Aufgaben verbleibende Aufgaben, Information der Pflegeschulen über die Neuordnung, Beteiligung im Kuratorium des SHIBB - | |