| - Beteiligung der Diziplinarermittler an früheren (Vor-)ermittlungen, vernichtete Akten zu den Vorermittlungen, angeforderte Unterlagen der Staatsanwaltschaft, Beteiligung der obersten Disziplinarbehörde an den Entscheidungen über die Einleitung von Disziplinarverfahren, Berücksichtigung der Empfehlungen der Disziplinarermittler bei solchen Entscheidungen, Gründe für den Verzicht auf die Befragung von Mitgliedern der Ausbildungsgruppe - | |