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austoff
Rechtmäßigkeit des Betriebs einer Baustoffsortieranlage in der Gemeinde Nützen, Genehmigungsverfahren, Verringerung von Lärm- und Staubemissionen, Nutzung vorhandener Kiesgruben, mögliche Erweiterung der Anlage
Weitere Themen:
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bfallverwertung
APr UMW 12/50 29.05.1991 S 18
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 03.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
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des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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