| Tidefreier Fährverkehr nach Amrum; Ausbaggerung der Wasserstraße zur Sicherung eines tidefreine Verkehrs, Geltung seiner Unterhaltspflicht nach Ansicht des Bundes nur für einen tideabhängigen Zugang, mögliche andere Kostenträger, Kombination der Ausbaggerung mit Küstenschutzmaßnahmen auf Föhr, zusätzliche Kosten | |