| - Für die Umsetzung des SGB II eingesetztes Personal, Informationsaustausch der beteiligten Stellen, Überprüfung der Lebens- und Wohnverhältnisse von ALG II -Beziehern, spezielle Ermittlungsdienste, Hausbesuche, Kriterien für das Vorliegen von Bedarfsgemeinschaften, Bewertung durch die LRg - | |