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augenehmigung
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens durch eine Stadtvertretung trotz Beachtung des Denkmalschutzes, Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens im Wege der Kommunalaufsicht (Eingabe 2003/X)
APr EING 11/6 02.02.1988 S 3
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 08.05.2024
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des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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