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  Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 
 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 
 - Änderung der Art 11 und 13 des Gesetzes zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts 1995 sowie diverser §§ der Gemeindeordnung, der Kreisordnung und des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes; Direktwahl der Bürgermeister hauptamtlich verwalteter Gemeinden und kreisangehöriger Städte sowie der Landräte frühestens am Tag der Gemeinde- und Kreiswahlen 1998, Stichwahlen, Verfahren im Falle der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften bei der Aufstellung von Bebauungsplansatzungen, Sitzungsgeld oder Aufwandsentschädigung für die Teilnahme von Gemeindevertretern und Kreistagsabgeordneten an Sitzungen, redaktionelle Änderungen (s.a. GesEntw Drs 15/395 und 15/483) - 
 Weitere Themen:
  • Bauleitplanung
    - Verfahren im Falle der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften bei der Aufstellung von Bebauungsplansatzungen -
  •  
     
     Bericht und BeschlEmpf (GesEntw) IR 27.02.1997 Drs 14/557
    PlPr 14/27 13.03.1997 S 1834-1835
    Beschl: Annahme
     
     
     
     Redner:
    PlPr 14/27: Maurus, Heinz (CDU) BE S 1834-1835
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 01.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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