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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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  Berufsbildende Schule 
 Numerus clausus an den Beruflichen Schulen des Kreises Stormarn 
 - Angebliche Ablehnung von Bewerbern mit der Begründung "die hohe Bewerberzahl muß zu einer Beschränkung der Aufnahme führen", keine Aufnahmebeschränkungen wegen ausreichender Schulplätze, Berücksichtigung von Härtefällen in dem durch das Schulgesetz beschriebenen Rahmen - 
 
 KlAnfr Dr. Klingner SPD und Antw KM 21.04.1983 Drs 10/12
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 06.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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