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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Untersuchungsausschußgesetz 
 Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschußgesetzes 
 - Änderung des § 16 des Untersuchungsausschußgesetzes vom 17.04.1993; Zuständigkeit des Amtsgerichtes Kiel für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen sich einer Beweiserhebung entziehende Personen - 
 Weitere Themen:
  • Beweisaufnahme
    - Zuständigkeit des Amtsgerichtes Kiel für die Verhängung von Ordnungsmitteln gegen sich einer Beweiserhebung entziehende Personen -
  •  
     
     GesEntw Renate Köhler (fraktionslos) 14.04.1994 Drs 13/1918
    (Zurückgezogen lt. Schreiben vom 27.04.1994)
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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