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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Ausschuß für Bürgerinitiativen und andere Eingaben 
 Benennung von Berichterstattern nach sachlichen und regionalen Grundsätzen, Weiterführung noch nicht abgeschlossener Eingaben vergangener Wahlperioden, Übertragung der Befugnisse gem. Art 15 a LS (Akteneinsicht) auf einzelne Mitglieder, Beschluß der Vertraulichkeit gem. § 13 GeschO, Behandlung von persönlich erhaltenen Eingaben, Vernichtung der Beratungsunterlagen 
 Weitere Themen:
  • Datenschutz
    Vernichtung sämtlicher Beratungsunterlagen von Eingaben
  •  
     
     APr EING 12/2 10.06.1988 S 2
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 07.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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