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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Ärztliche Schweigepflicht 
 Aufbewahrung von Patientenakten in Krankenhäusern und Arztpraxen, Zugänglichkeit, Verbleib der Akten bei der Auflösung von Praxen, Weitergabe von Patientendaten insbesondere zur Abrechnung oder zur Forschung, Verarbeitung von Patientendaten in privaten PC's von Ärzten insbesondere bei der Uniklinik Kiel, Landestumorregister, fehlende Rechtsvorschriften 
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     APr SOZ 12/2 29.08.1988 S 15 18
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 06.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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