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  Denkmalschutz 
 Vorrang der Nutzung von Baudenkmälern durch den Eigentümer, Grundsätze für Umbauten und Renovierungen, Verträglichkeit moderner Baustoffe und -verfahren, besonders befährdete Objekte, Einrichtung eines Sonderfonds 
 
 APr KJS 10/81 11.03.1987 S 12 15 16 17
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 21.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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