| Demonstration am 24. Mai 1997 in Bad Segeberg; Verhalten der Einsatzleitung nach Hinweisen auf eine Uniformierung der Teilnehmer, Erkennen eines rechtsradikalen Hintergrundes bei der Anmeldung von Demonstrationen, Gefahr von Umgehungs- bzw. Ersatzveranstaltungen für verbotene Demonstrationen | |