| - Angebliche Ablehnung von Anträgen teilzeitbeschäftigter Staatsanwältinnen aus Itzehoe und Lübeck auf Abordnung zur Erprobung an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg anstatt an die Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Haltung der LRg, Regelungen bei Abordnungen im Bereich der Staatsanwaltschaft, Berücksichtigung persönlicher Belange bei teilzeitbeschäftigten Staatsanwältinnen - | |