| - Künftige Handhabung der Veröffentlichung von Anträgen bzw. von Angaben zu betroffenen Gebieten, Information des Landtags, Auslegung von Betriebsplänen, Beteiligung der betroffenen Gemeinden, Bindung von Genehmigungen zu Probe-Tiefbohrungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Anwendung wasserrechtlicher Vorschriften, Verpressung von Lagerstättenwasser, Sicherheitsleistungen von Antragstellern, Nachbeobachtung abgeschlossener Bergbautätigkeiten; mögliche Rückübertragung der Aufgaben des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie auf das Land, Beteiligung des zuständigen Abteilungsleiters an einer Zuliefer-Firma für Fracking-Rohstoffe - | |