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  Mitwirkung im Schulwesen 
 Auswirkungen der drittelparitätischen Besetzung der Schulkonferenz auf die Schulwirklichkeit 
 - Rechtsgrundlagen der Schulkonferenz, Voraussetzungen für eine halb- oder drittelparitätische Besetzung mit Lehrern und Eltern sowie Schülern, Schularten ohne Beteiligung der Schülervertretungen in der Konferenz, Regelungen für kombinierte Schulen, Beteiligung der Lehrer, nur mit Zustimmung der Mehrheit der Lehrer zu fassende Beschlüsse, gleichrangige Besetzung der Konferenz mit Männern und Frauen; Einsichtnahme in die Konferenzakten - 
 Weitere Themen:
  • Gleichberechtigung
    Gleichrangige Besetzung von Schulkonferenzen mit Männern und Frauen
  •  
     
     KlAnfr Jost de Jager CDU und Antw MBWFK 29.11.1999 Drs 14/2558
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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