| - Rechtsgrundlagen der Schulkonferenz, Voraussetzungen für eine halb- oder drittelparitätische Besetzung mit Lehrern und Eltern sowie Schülern, Schularten ohne Beteiligung der Schülervertretungen in der Konferenz, Regelungen für kombinierte Schulen, Beteiligung der Lehrer, nur mit Zustimmung der Mehrheit der Lehrer zu fassende Beschlüsse, gleichrangige Besetzung der Konferenz mit Männern und Frauen; Einsichtnahme in die Konferenzakten - | |