| Schadenssanierung Elbehafen Brunsbüttel, Einwilligung des Finanzausschusses gem. § 37 Abs. 3 und § 38 Abs. 1 LHO i.V.M. § 4 Abs. 2 HG 1995 in die über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen; Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus dem Unterhaltstitel vor einer Zustimmung durch den Finanzausschuß | |