| - Höhe der jährlichen Beihilfekosten des Landes für Beamte der drei Universitäten sowie der Kosten der Versorgung ihrer pensionierten Beamten, Höhe der gesamten Personalkosten, Folgen eines Übergangs der Dienstherrnfähigkeit auf die Hochschulen und der damit verbundenen Pflicht zur Übernahme der Kosten für Beihilfe und Versorgung - | |