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  Küstenschutz 
 Sturmflutsicherung in der Gemeinde Witsum (Föhr) 
 - Schutz der Küste und der Godelniederung im Bereich der Gemeinde Witsum, Verantwortung der Grundstückseigentümer für Küstenschutzmaßnahmen, Untersuchungen des ALW Husum, Antrag der Gemeinde Witsum auf Aufnahme der Föhrder Südküste in den "Generalplan Küstenschutz", Einstufung der Sicherung der Godelniederung nicht als Küstenschutzmaßnahme - 
 Weitere Themen:
  • Hochwasser
  •  
     
     KlAnfr Sickmann SPD und Antw MELF 03.02.1984 Drs 10/349
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 11.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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