| Kenntnisse der zuständigen Behörden, insbesondere der Heimaufsicht und der Spitze des Sozialministeriums, und anderer Stellen von den Verhältnissen und möglichen Missständen in Teileinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Friesenhof"; Kontrollen, Wahrnehmung der Heimaufsicht, Verwaltungshandeln, Zuständigkeiten; Inobhutnahmen | |